AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln Beratungsleistungen der 4Climate GmbH. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1. Leistungen
Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Klimafinanzierung, Emissionshandel, Umwelt- und Impact-Management, Biodiversität sowie nachhaltige Finanzierungen gemäss vereinbartem Scope. Ergebnisse werden in vereinbarter Form (z. B. Memos, Workshops, Playbooks) bereitgestellt.
2. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Entscheidungen zeitgerecht zur Verfügung und gewährleistet deren Richtigkeit.
3. Angebote & Vergütung
Angebote verstehen sich netto zzgl. anwendbarer Steuern. Reisekosten und Auslagen werden nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart. Zahlungsziel: 20 Tage netto ab Rechnungsdatum.
4. Termine
Termine sind Planwerte. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung oder höherer Gewalt verschieben die Fristen angemessen.
5. Haftung
4Climate GmbH haftet für nachgewiesenen direkten Schaden aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Gesamthaftung ist auf das vereinbarte Honorar des betroffenen Projekts begrenzt.
6. Gewährleistung
Beratungsleistungen erfolgen auf Basis des aktuellen Wissens- und Rechtsstands. Keine Gewähr für das Eintreten bestimmter Ergebnisse oder regulatorischer Entscheidungen.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung. Ausnahmen: gesetzliche Pflichten oder vorbestehendes öffentliches Wissen.
8. Geistiges Eigentum
Rechte an vorbestehendem Know-how verbleiben bei 4Climate GmbH. Dem Auftraggeber wird ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Projektergebnisse für interne Zwecke eingeräumt.
9. Zahlung & Verzug
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen nach Gesetz sowie Mahnkosten erhoben werden. 4Climate GmbH kann Leistungen bis zur Zahlung zurückbehalten.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb der zumutbaren Kontrolle (z. B. Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Ausfälle von Netzinfrastrukturen) befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
11. Subunternehmer
4Climate GmbH darf qualifizierte Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich.
12. Laufzeit & Kündigung
Verträge gelten für die vereinbarte Projektlaufzeit. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
13. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen der 4Climate GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.